Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde.

In den §§ 21ff KGO (Kirchengemeindeordnung) sind die Aufgaben des Kirchenvorstandes beschrieben. Der Kirchenvorstand setzt sich in unserer Gemeinde aus zwei „geborenen“ Mitgliedern (Inhaber der zwei Pfarrstellen) sowie acht gewählten und zwei berufenen Mitgliedern zusammen.

Nach den Wahlen im Oktober 2018 wurde am 1. Advent 2018 unser neuer Kirchenvorstand eingeführt.
Zu ihm gehören heute neben Pfarrerin Molinari und Pfarrer Weich die neu gewählten und berufenen Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher:

Andreas Heil, Inge Herrmann, Karlheinz Körblein, Christoph Liebau, Andrea Neubert, Rainer Patzke, Erna Rauscher, Dr. Jürgen Schott, Alexander Siegel, Harry Walter.

Als Ersatzleute sind Gert Ehrlich, Elvira Graf, Barbara Hellmann, Klaus Kaiser, Martin Salzer, Claudia Schemm, Martina Schumacher-Nettner, Günter Tempel gewählt worden.

In seiner ersten Sitzung hat der neue Kirchenvorstand zur Vertrauensfrau Inge Herrmann wiedergewählt und als ihren Stellvertreter Andreas Heil gewählt. Zu Vorsitzenden des Kirchenvorstands, Sitzungsleiter und Schriftführer wurden wieder Pfarrer Weich, Dr.Schott und Harry Walter bestimmt. Auch wurde festgelegt, dass der Kirchengemeinde in der Dekanatssynode durch Herren Schott, Siegel, Walter, in Stellvertretung Frauen Herrmann und Rauscher und in der Gesamtkirchenverwaltung von Frau Herrmann, Herrn Patzke und Herrn Schott vertreten wird.